Das künftige „Herzstück“ digitaler Gesundheitsversorgung

Die elektronische Patientenakte

Wissenswertes rund um die digitale Patientenakte: Zentrale Fakten, weiterführende Informationsquellen und Fortbildungsmöglichkeiten für Mediziner

Online-Fortbildungen digitaler Wandel

Das künftige „Herzstück“ digitaler Gesundheitsversorgung

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Zentrale Fakten, weiterführende Informationsquellen und Fortbildungsmöglichkeiten für Mediziner

eHealth Academy Team

FAQ zur elektronischen Patientenakte

Das Wichtigste rund um die ePA: Antworten für Ärzt*innen und Patient*innen auf zentrale Fragen zum Thema. Plus weiterführende Informationsquellen.

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ePA-Fortbildung der eHealth Academy

Online-Fortbildung zur elektronischen Patientenakte: kostenfrei für Ärztinnen und Ärzte, inkl. CME-Punkte, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg.

FAQ eHealth Akademie

„Newsticker“

Neuigkeiten rund um die elektronische Patientenakte: Auf dieser Seite fassen wir für Sie regelmäßig die wichtigsten News rund um die ePA zusammen.

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale Akte für Patientinnen und Patienten. Sie gehört allein ihnen und bietet ihnen künftig einen transparenten Überblick über potentiell alle ihre Gesundheitsdaten. Zugleich unterstützt sie sie dabei, auch ihren Ärztinnen und Ärzten Dokumente zur Verfügung zu stellen. Jede neu eingerichtete ePA ist zu Beginn leer und wird künftig – für die Versicherten, die dies wünschen – immer weiter wachsen.

Aktuell gilt ein „Opt-in-Modell“, das heißt, wer eine ePA haben möchte, muss diese bei seiner Krankenkasse aktiv beantragen. Die Koalitionspartner haben sich dafür ausgesprochen, künftig zu einer „Opt-out-Lösung“ für die Akte zu wechseln. Eine entsprechende Regelung ist im Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ enthalten, das sich aktuell im Gesetzgebungsprozess befindet (mehr zum Status lesen Sie hier). Dies würde bedeuten, dass alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten. Wer dies nicht möchte, hat die Möglichkeit aktiv zu widersprechen.

Rund 872.000 Versicherte (Stand 24.11.2023) haben sich laut dem TI-Dashboard der Gematik bereits eine elektronische Patientenakte eingerichtet. Als freiwilliges Angebot für gesetzlich Versicherte ist die ePA bereits am 1. Juli 2021 in den Praxen gestartet. Seit diesem Tag können sie von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten relevante medizinische Dokumente in ihre Akte laden lassen. Dennoch ist die tatsächliche Nutzung der ePA zur Speicherung entsprechender Dokumente nach Angaben von Experten noch sehr gering. Seit 1. Januar 2022 gibt es die ePA 2.0 mit weiterführenden Funktionen und Inhalten. Zudem können Versicherte jetzt einzelnen Ärztinnen und Ärzte nicht nur grundsätzlich einen Zugriff auf ihre ePA gewähren, sondern auf Wunsch auch auf der Ebene einzelner Dokumente festlegen, wer von ihnen darauf zugreifen kann.

Als sicherer digitaler Speicherort für medizinische Dokumente soll die elektronische Patientenakte das Herzstück einer künftigen vernetzten Gesundheitsversorgung werden. Für die Patientinnen und Patienten ist die Akte freiwillig und kostenfrei. Sie allein entscheiden, ob sie eine ePA haben möchten, was darin verschlüsselt abgelegt wird und wer darauf Zugriff erhält.

Grundsätzlich können darin unter anderem diese Dokumente abgespeichert werden, die in der Vergangenheit in der Regel nicht gebündelt und bei den Patienten häufig gar nicht oder nur physisch (auf Papier) vorlagen:

  • elektronische Arztbriefe von Hausärzten / Fachärzten, Entlassbriefe aus Kliniken,
  • Laborwerte und Rötgenbilder,
  • der Notfalldatensatz,
  • elektronische Medikationspläne etc.

Die elektronische Patientenakte hat das Potenzial, die Patientensouveränität spürbar zu stärken und den Informationsfluss zwischen Arztpraxen, Patientinnen/Patienten und Kliniken nachhaltig zu verbessern. Ob und in welchem Maße es genutzt wird, hängt davon ab, was Versicherte, Hausärzte, Fachärzte, Apotheken und Kliniken in Zukunft daraus verantwortungsbewusst machen – und natürlich auch davon, wie sie weiter gestaltet wird.

Auf dieser Seite finden Sie redaktionell zusammengestellte Informationen rund um die aktuelle ePA. Details der Ausgestaltung der für Anfang 2025 vorgesehenen „ePA für alle“ werden im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsprozesses aktuell noch diskutiert. Weiterführende Informationen zur derzeit gültigen ePA bietet eine Online-Fortbildung, die wir in Zusammenarbeit mit der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg entwickelt haben. Ärztinnen und Ärzte erhalten bei erfolgreicher Teilnahme Fortbildungspunkte.

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