Neu ab 2021:
Die elektronische Patientenakte
Wissenswertes rund um das künftige Herzstück einer digitalen Gesundheitsversorgung: Zentrale Fakten, weiterführende Informationsquellen und Fortbildungsmöglichkeiten für Mediziner

Neu ab 2021:
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Wissenswertes rund um das künftige Herzstück einer digitalen Gesundheitsversorgung: Zentrale Fakten, weiterführende Informationsquellen und Fortbildungsmöglichkeiten für Mediziner
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale Akte für Patientinnen und Patienten. Sie gehört allein ihnen und bietet ihnen künftig einen transparenten Überblick über potentiell alle ihre Gesundheitsdaten. Zugleich unterstützt sie sie dabei, auch ihren Ärztinnen und Ärzten Dokumente zur Verfügung zu stellen. Jede neu eingerichtete ePA ist zu Beginn leer und wird künftig – für die Versicherten, die dies wünschen – immer weiter wachsen.
Am 1. Juli 2021 ist die ePA offiziell in den Praxen gestartet (mehr zum Status lesen Sie hier). Seit diesem Tag können gesetzlich Versicherte von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten relevante medizinische Dokumente in ihre Akte laden lassen. Auf eine erste Version der ePA haben sie bereits seit dem 1. Januar 2021 ihrer GKV gegenüber einen Anspruch. Der Start der ePA 2.0 mit erweiterten Funktionen ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen.
Rund 430.000 Versicherte (Stand Anfang Dezember 2021) haben sich bereits eine elektronische Patientenakte eingerichtet. Aufgrund von technischen Problemen gab es zunächst Verzögerungen beim Anschluss der Leistungserbringer (Praxen). Seit dem 22. Juli 2021 sind alle drei am Markt verfügbaren Konnektoren nach einem sog. PTV4-Upgrade für die Nutzung mit der ePA zugelassen, und auch immer mehr Softwarehersteller haben entsprechende Updates ihrer Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt.
Als sicherer digitaler Speicherort für medizinische Dokumente soll die elektronische Patientenakte das Herzstück einer künftigen vernetzten Gesundheitsversorgung werden. Für die Patientinnen und Patienten ist die Akte freiwillig und kostenfrei. Sie allein entscheiden, ob sie eine ePA haben möchten, was darin verschlüsselt abgelegt wird und wer darauf Zugriff erhält.
Grundsätzlich können darin unter anderem diese Dokumente abgespeichert werden, die in der Vergangenheit in der Regel nicht gebündelt und bei den Patienten häufig gar nicht oder nur physisch (auf Papier) vorlagen:
- elektronische Arztbriefe von Hausärzten / Fachärzten, Entlassbriefe aus Kliniken,
- Laborwerte und Rötgenbilder,
- der Notfalldatensatz,
- elektronische Medikationspläne etc.
Ab 1. Januar 2022 kommen weitere Funktionen und Inhalte, wie z.B. Mutterpass, Impfpass, Kinderuntersuchungsheft und Zahnbonusheft hinzu. Zudem können Versicherte mit der dann startenden Version 2.0 der ePA einzelnen Ärztinnen und Ärzte nicht nur grundsätzlich einen Zugriff auf ihre ePA gewähren, sondern auf Wunsch auch auf der Ebene einzelner Dokumente festlegen, wer von ihnen darauf zugreifen kann.
Die elektronische Patientenakte hat das Potenzial, die Patientensouveränität spürbar zu stärken und den Informationsfluss zwischen Arztpraxen, Patientinnen/Patienten und Kliniken nachhaltig zu verbessern. Ob und in welchem Maße es genutzt wird, hängt davon ab, was Versicherte, Hausärzte, Fachärzte, Apotheken und Kliniken in Zukunft daraus verantwortungsbewusst machen – und natürlich auch davon, wie sie weiter gestaltet wird.
Auf dieser Seite finden Sie redaktionell zusammengestellte Informationen rund um die ePA. Weiterführende Informationen bietet eine Online-Fortbildung, die wir in Zusammenarbeit mit der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg entwickelt haben. Ärztinnen und Ärzte erhalten bei erfolgreicher Teilnahme Fortbildungspunkte.